AGB
der Firma PS – KFZ-Aufbereitung
§1 Geltung, Abwehrklausel, Datenschutz
Die Angebote und Leistungen der Firma Peter Steiner erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit der Vergabe des Auftrages durch den Auftraggeber verzichtet der Auftraggeber auf Anwendung seiner eigenen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, auf die dieser in Anfrage, oder sonstigen Erklärungen hinweist und die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns – auch in Zukunft – unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Durch die Entgegennahme unserer Leistungen erkennt der Auftraggeber in jedem Fall unsere Leistungsbedingungen an, es sei denn, es ist vorher schriftlich etwas anderes vereinbart worden. Änderungen, Ergänzungen und sonstige Nebenabreden des Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Die Daten unserer Kunden werden, soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§29 BDSG) EDV-mäßig gespeichert und verarbeitet.
§2 Angebote
Unsere Angebote im kaufmännischen Verkehr sind stets freibleibend und unverbindlich. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Allein nach der Auftragsbestätigung bemißt sich der Umfang und Inhalt unserer Leistungsverpflichtung.
§3 Preise und Zahlungsbedingungen
Ist eine schriftliche Preisvereinbarung nicht getroffen, so gelten die in unserer neuesten, am Tage der Leistung gültigen Preislisten angegebenen Nettopreise zuzügl. der jeweils gültigen MwSt. Preislisten können bei uns eingesehen werden oder von bei uns angefordert werden. Innerhalb eines Umkreises von 50 km von unserem Firmensitz gerechnet werden keine Anfahrtskosten berechnet. Unsere Rechnungen sind zahlbar und fällig innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug. Schecks und Zahlungsanweisungen werden von uns nur erfüllungshalber angenommen, Zahlung gilt erst als erfolgt mit Gutschrift auf unserem Konto. Wechsel nehmen wir nicht in Zahlung. Ab Fälligkeit sind wir berechtigt, Zinsen von 0,8% pro Monat auf den jeweils offenen Rechnungsbetrag zu verlangen. Für jede Mahnung berechnen wir 5,00 Euro. Sowohl dem Auftraggeber, als auch uns bleibt es vorbehalten, im Einzelfall einen niedrigeren bzw. einen höheren Schaden nachzuweisen. Skonti werden nicht gewährt, wenn sich der Auftraggeber mit der Bezahlung früherer Leistungen im Rückstand befindet. Eingeräumte Rabatte entfallen, wenn der Kunde das gerichtliche oder außergerichtliche Vergleichsverfahren betreibt, ein Konkursantrag über sein Vermögen gestellt wird, wenn er in Zahlungsverzug gerät sowie am 31. Tag nach Fälligkeit der Rechnung oder wenn die Forderung gegen ihn gerichtlich beigetrieben werden muß. In diesen Fällen sind wir berechtigt, dem Auftraggeber, die zunächst gewährten Rabatte nachzubelasten. Auch können wir weitere Leistungen nur gegen Vorauskasse ausführen und alle noch offen stehenden, auch gestundeten Rechnungsbeträge sofort zu stellen. Aufrechnungs- und/oder Zurückbehaltungsrechte kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit diese auf von uns anerkannten oder rechtskräftigen festgestellten Ansprüche beruhen, bei erforderlichen Nachbesserungen nur in Höhe des Preises für die Nachbesserung.
§4 Leistung, Gefahrübergang, Verzug, Unmöglichkeiten
Wir verpflichten uns zu einer fachgerechten Durchführung unserer Leistungen. Eine Gewähr für die Brauchbarkeit der Leistungen zu dem von Auftraggeber vorgesehenen Zweck übernehmen wir nicht, es sei denn aufgrund unserer ausdrücklichen schriftlichen Zusicherung. Naßreinigungen werden grundsätzlich nur auf Gefahr des Auftraggebers durchgeführt. Das Fahrzeug ist nach der Reinigung mehrere Tage gründlich durchzulüften. Für Feuchtigkeitsschäden an technischen Geräten wie Radio, Telefon usw. die nachweislich nicht grob fahrlässig durch den Auftraggeber verursacht worden ist, wird keine Haftung übernommen. Leistungsfristen oder Leistungstermine können nur schriftlich vereinbart werden. Auch bei Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Termine oder Fristen bedarf es einer angemessenen Nachfristsetzung, wenn der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen will. Wir können Teilleistungen, insbesondere bei größeren Aufträgen, in einem für den Auftraggeber zumutbaren Umfang vornehmen. Die Leistungsfrist verlängert sich – auch innerhalb bestehenden Verzuges – angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, außergewöhnlichen, nach Vertragsschluß eingetretenen und von uns nicht verschuldeten Umständen, die uns an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtung hindern. Wird durch die genannten Umstände die Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Leistungsverpflichtung frei. Dauert die Leistungsverzögerung länger als ein Monat, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
§5 Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung
Der Auftraggeber hat die durchgeführten Leistungen unverzüglich, bei Übergabe des Leistungsgegenstandes auf die zugesicherten Eigenschaften zu untersuchen und eventuelle Rügen innerhalb von acht Tagen durch Einschreiben zu erheben. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt kostenlose Ersatzleistung, sobald uns die Mängel bekannt sind. Weitere Ansprüche des Auftraggebers insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Leistungsstand selbst entstanden sind, insbesondere die Haftung von Folgeschäden, sowie Schäden aus positiver Vertragsverletzung, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten (Beratung), Verschulden bei Vertragsschluß und unerlaubter Handlung (Produktenhaftung) sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluß gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits. Er gilt auch nicht bei Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Auftraggeber gegen Schäden, die nicht am Leistungsgegenstand selbst entstanden sind, abzusichern. Alle Schadensansprüche verjähren halbjährlich nach der Übergabe der durchgeführten Leistung.
§6 Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Als Gerichtsstand im Geschäftsverkehr mit vollkaufmännischen Kunden wird für beide Teile das für die gewerbliche Niederlassung der Firma Peter Steiner zuständige Gericht vereinbart. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.